Für die freie Wahl der Lebensweise
Freitag 22. Mai 2009
Gleiche Rechte für alle:
Eheprivilegien abschaffen!
Die Ehe sei eine besonders verlässliche und für Kinder förderliche Lebensform, machen uns die Religionsgemeinschaften glauben. Dies ist ein Irrglaube: Die Qualität von Beziehungen ist nicht aus der Lebensweise abzuleiten!
Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz hat die damalige rot-grüne Bundesregierung das erste Sondergesetz für Homosexuelle seit der Abschaffung des Schwulenparagraphen 175 des Strafgesetzbuches geschaffen. Im Vorfeld der Verabschiedung im Jahr 2001 sprach der Protagonist der „Homo-Ehe“ Volker Beck gern vom „sittenbildenden Charakter“ dieser Regelung.
Diese Norm der wie auch immer gearteten Zweierkiste beschreibt keinesfalls die gesellschaftliche Realität: Es gibt immer mehr Familien mit „deinen“, „meinen“ und „unseren“ Kindern. Heute lebt man viel selbstverständlicher ohne Trauschein zusammen. Für uns ist nicht einzusehen, wieso die Vielfalt der Lebensformen bislang völlig ignoriert wurde. Allein die Ehe und die Lebenspartnerschaft - als Ihr homosexuelles Pendant – sind als zwischenmenschliche Bindung gesetzlich anerkannt.
Eheprivilegien abschaffen!
Per Ehegattensplitting fördert der Gesetzgeber die patriachalste aller Lebensformen: die Hausfrauenehe. Auch verheiratete Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst genießen eine Reihe finanzieller Vorteile, wie z. B. den so genannten „Familienzuschlag“. Wir fordern die Abschaffung aller fiskalischen Alimentierungen der Ehe – und nicht ihre Ausweitung auf die Lebenspartnerschaft!
Linksjugend [’solid] sieht als ersten Schritt zur Gleichstellung aller Lebensweisen die Aufhebung der finanziellen Abhängigkeitsverhältnisse unter Erwachsenen an. Es muss konsequent zu einem Individualprinzip übergegangen werden. Jede und jeder hat einen Anspruch auf eine eigenständige
Existenzsicherung – ungeachtet der Beziehung, in der sie oder er lebt!
Stallzwang dank Hartz IV
Ganz besonders perfide sind die Abhängigkeiten in Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind: Junge Erwachsene unter 25 müssen „schwerwiegende soziale Gründe“ angeben, um von der Sozial-Behörde einen Auszug aus dem elterlichen Haushalt genehmigt zu bekommen. Diese Gründe sind in der Regel immer wiederkehrende Vorkommnisse massiver innerfamiliärer Gewalt. Man kann sich vorstellen, dass ganz besonders in konservativen Familien ein Outing als Lesbe oder Schwuler unter diesen Bedingungen schwer fällt. Auch ist ein Umzug aufgrund von Nazi-Aktivitäten am Wohnort nicht vorgesehen. Dies ist vor allem für diejenigen Homosexuellen von Bedeutung, die in „National Befreiten Zonen“ wie etwa Teilen der Sächsischen Schweiz wohnen.
Auch junge Erwachsene müssen wohnen können, wie und wo sie wollen!
Abgelegt unter Lebensweisen | Keine Kommentare »
